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PapierflutPraxisvertretung mit 68 ?

Das BSG (Az.: B 6 KA 11/04) hat am 30.06.2004 klargestellt, dass auch Ärzte die älter als 68 Jahre sind, in einer Praxis vertreten dürfen, die Altersgrenze nach § 95 SGB V kann hier nicht angewendet werden.

Damit wird die als "Demenz"-Beschluss in die Geschichte eingegangene Entscheidung des BVG korrigiert.

   

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