Praxisvertretung
mit 68 ?
Das BSG (Az.: B 6 KA 11/04) hat am 30.06.2004 klargestellt, dass auch Ärzte die älter als 68 Jahre sind, in einer Praxis vertreten dürfen, die Altersgrenze nach § 95 SGB V kann hier nicht angewendet werden.
Damit wird die als "Demenz"-Beschluss in die Geschichte eingegangene Entscheidung des BVG korrigiert.
