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Allgemeinarztpraxis Dr. med. Elfriede Goldhofer

Naturheilverfahren - Endokrinologie



Krankenversicherung

Wir haben Verträge mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Wir erlauben uns, Sie hier auf die jüngsten gesetzlichen Änderungen hinzuweisen, die ab 1.1.2004 in Kraft getreten sind und Ihnen Umstände und Kosten bereiten: Die Praxisgebühr. Zu Ihrer weitergehenden Information weisen wir Sie gleichzeitig darauf hin, dass Sie der Praxisgebühr und den verschärften Budgetierungen bei Medikamenten, Verordnungen, Spezial- und Laboruntersuchungen durch Wahl der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse entgehen können.

Praxisgebühr

Seit 1.1.2004 müssen wir im Auftrag Ihrer Krankenkasse eine Praxisgebühr von derzeit € 10 pro Quartal erheben.

Wer muss zahlen und wann?

 
¤ Wenn Sie den 18. Geburtstag hinter sich haben (nur Kinder sind völlig befreit)

  ¤ Wenn Sie in einem Quartal zum ersten mal einen Arzt aufsuchen

Witz

  ¤ Für weitere notwendige Arztbesuche erhalten Sie einen Überweisungsschein; mit
     diesem sind alle weiteren Arztbesuche (nicht Krankenhaus oder Notarzt) kostenlos.
     Suchen Sie einen weiteren Arzt ohne Überweisungsschein auf, wird die Praxisgebühr erneut fällig.

  ¤ Wenn Sie den Notdienst rufen, wird die Praxisgebühr dann fällig (aber auch nur einmal für mehrere   
     Besuche  im Quartal), wenn Sie keinen vorsorglichen Überweisungsschein haben, weil der Notarztbesuch
     geplant war.

Praxisgebühr

  ¤ Bei der stationären Aufnahme im Krankenhaus wird die Praxisgebühr ebenfalls erneut fällig.

  ¤ Ohne sofortige Zahlung der Praxisgebühr erhalten Sie nur eine Notversorgung.
     Sie erhalten auch keinen Überweisungsschein und auch kein Kassenrezept sondern
     nur ein (vorläufiges) Privatrezept. Erst nach Bezahlung der Praxisgebühr kann das
     Privatrezept gegen ein Kassenrezept ausgetauscht werden, das gilt auch, wenn die
     Versichertenkarte nicht vorgelegt wird.

  ¤ Bitte beachten Sie, dass wir keine Kredit- oder Euro-Karten akzeptieren können (wir
     haben kein Terminal) und auch keine Schecks. Der Verwaltungsaufwand ist so
     bereits hoch genug. Bitte halten Sie deshalb die € 10 passend bereit.

  ¤ Für Bedürftige besteht offenbar die Möglichkeit, dass sie sich von ihrer Krankenkasse von
     der Zahlung befreien lassen. Wir reichen eine solche Bescheinigung (die deshalb bei uns im
     Original verbleiben muss) dann an Stelle der € 10 bei Ihrer Krankankasse ein.

  ¤ Allerdings können alle die Praxisgebühr natürlich von der Steuer absetzen; fragen Sie Ihren Steuerberater.

 Gibt es weitere Ausnahmen?

Ja. Bundestagsabgeordnete sind generell von der Praxisgebühr befreit! Haben Sie etwas anderes erwartet?
Das soll aber mittlerweile geändert worden sein.

Aber es gibt auch für Sie - wieder - die relativ attraktive Möglichkeit, Kostenerstattung zu wählen. Dann entfällt sowohl die Praxisgebühr als auch alles Andere hier aufgezählte für Sie.

Kostenerstattung

Seit dem 01.01.2004 können alle Versicherten bei einer gesetzlichen Krankenkasse wieder Kostenerstattung wählen.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist Kostenerstattung?

Den Gesetzestext finden Sie hier: GOÄ-Gestzestext.
Die Behandlung gegen Vorlage der Chipkarte erfolgt nach dem sog. Sachleistungsprinzip. Wenn Sie Kostenerstattung wählen, gelten Sie als Privatpatient und werden auch so behandelt.

Narkose
Einen Antrag für die Kostenerstattung können Sie sich hier herunterladen: Musterantrag Kostenerstattung (zum Lesen benötigen Sie einen Reader, den Internet-Link für den kostenlosen Download finden Sie hier: Downloadbereich).

Welche Vorteile habe ich?

Keine Praxisgebühr, keine Chipkarte, keine Überweisungsscheine, keine Rezeptgebühr; Sie müssen die Medikamente in der Apotheke zunächst voll (aber eben ohne Aufschlag) bezahlen, dann reichen Sie das Rezept bei Ihrer Kasse ein und erhalten den Betrag erstattet.

Für die Behandlung erhalten Sie - wie jeder andere Privatpatient auch - eine Liquidation (Rechnung) nach der amtl.  Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), allerdings im Gegensatz zum reinen Privatpatienten zum einfachen Gebührensatz; dieser entspricht etwa der Gebührenordnung (EBM) beim Sachleistungsprinzip.
Die GOÄ können Sie hier komplett einsehen: GOÄ.

Der große Vorteil für Sie besteht aber aus einer anderen Sicht:

jetzt erhalten Sie alle Medikamente, da Sie nicht mehr budgetiert werden, d.h. Sie bekommen auch Medikamente, die ich Ihnen sonst nicht aufschreiben kann, besser darf.

Witz Medikamente

Auch bei der Behandlung gilt Ähnliches wie bei den Rezepten. Ihr besonderer Vorteil ist, dass Sie auch in den Genuß von teuren Untersuchungsverfahren kommen (sonst budgetiert) und auch eine Überweisung zum Facharzt (sonst budgetiert) unproblematisch wird.

Das Gleiche gilt natürlich auch für Verordnungen (Massagen, Krankengymnastik, usw.) die seit neuestem sonst scharf budgetiert sind.

Witz Budget

Gibt es Nachteile?

Ja. Ihre Krankenkasse kann die Rechnung kürzen. Üblicherweise zahlen Sie an Ihren Arzt nur den Betrag, den Ihre Krankenkasse Ihnen erstattet. Wir jedenfalls halten es so. Für die wenigen Ausnahmen, die andere Ärzte vielleicht machen, können sie sich aber durch eine preiswerte Zusatzversicherung absichern, ähnlich Ihrer Auslandskrankenversicherung
.

Auch unter Berücksichtigung der Kosten dieser Zusatzversicherung:
Sie - besser Ihre Gesundheit - profitiert dadurch fraglos ganz erheblich.


Absetzen von der Steuer

Ab 01.01.2004 können Sie den Kinderfreibetrag 2 x absetzen, fragen Sie Ihren Steuerberater.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem, was sonst noch wichtig ist:

Was kann abgesetzt werden?

Alles was die Krankenkasse nicht erstattet, aber ärztlich verordnet wurde, kann von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings muss die Notwendigkeit der Verordnungen in jedem Fall unbedingt ärztlich bestätigt sein (Grünes Rezept, das in der Apotheke bestätigt wird).
Das betrifft:
Medikamente - Hilfsmittel (Brille, Rollstuhl) Kuren - Pflegekosten - Sport (Fitnesszenter) - Zahnhygiene - u.ä.
Natürlich auch die Praxisgebühr - fragen dazu stellen Sie bitte Ihrem Steuerberater.

Wenn Sie noch Fragen haben, benutzen Sie bitte unser Formular.
      

Medikamentenkosten senken

Da Sie sehr viele Medikamente jetzt selbst zahlen müssen, sollten Sie von dem Einkauf in einer Online-Apotheke Gebrauch machen, sie sind hier sehr viel billiger, häufig wird auf die Rezeptgebühr verzichtet, hier ein Preisvergleich, Sie können hier auch gleich bestellen:
                                                      




Eine Gesamtübersicht der zuzahlungsfreien Präparate finden Sie hier: ifap.

Die zum 1. April startende Gesundheitsreform macht Druck auf die Krankenkassen, stärker als bisher im Wettbewerb zu agieren. Mittel zum Zweck dieses neuen Wettbewerbs sind gesetzlich verpflichtende sowie freiwillige Wahltarife, welche die Krankenkassen ihren Versicherten entweder anbieten müssen oder können.

Mit den Wahltarifen sollen Versicherte stärker motiviert werden, an den sog. besonderen Versorgungsformen wie Integrierte Versorgung oder strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) teilzunehmen. Spezielle Wahltarife sind auch denjenigen anzubieten, die sich freiwillig für eine hausarztzentrierte Versorgung einschreiben oder z.B. an einem Modellvorhaben teilnehmen. Von den Wahltarifen können nicht nur die Versicherten (über ermäßigte Beiträge, reduzierte Zuzahlungen oder Prämienzahlungen) profitieren. Auch die Kassen als Leistungsträger sollen damit Behandlungs- und Arzneimittelkosten sparen. Nehmen künftig mehr Versicherte an IV- oder DMP-Programmen teil, winken den darin involvierten Leistungsanbietern wie Arzneimittelherstellern ebenso höhere Umsätze.
Ab Januar 2009 können Kassen Wahltarife mit eingeschränktem Leistungsumfang für bestimmte Personenkreise, die Teilkostenerstattung gewählt haben, anbieten. Anstelle der heutigen Beitragsatzermäßigungen sind dann Prämienzahlungen für die Versicherten vorgesehen. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass für alle Tarife, die Kassen freiwillig anbieten können, eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren gilt. Auch Prämienzahlungen sind gesetzlich in der Höhe begrenz und dürfen 20% der vom Mitglied in einem Jahr getragenen Beiträge, höchstens jedoch 600 Euro, nicht überschreiten.
Für viele Versicherte werden die neuen Tarife bedeuten, vor der Qual der Wahl zu stehen. Gingen alle Kassen zum 1. April mit 10 Wahltarifen an den Start, stünden auf einen Schlag mehr als 2000 zur Auswahl. Ökonomie-Experten warnen allerdings schon jetzt davor, dass sich Wahltarife mit Selbstbeteiligung möglicherweise gar nicht dauerhaft rechnen werden, wenn Kassen ihren Versicherten im Gegenzug Prämienzahlungen garantieren. Stellt sich nämlich wider Erwarten heraus, dass eine Krankenkasse keine geringen, sondern hohe Krankheitskosten zu decken hat, rentiert sich für sie der Selbstbehalttarif mitnichten. Dann dürften die betroffenen Versicherten schnell das Nachsehen haben.
(aus "Der Hausarzt 5/2007, S. 16-17")


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