 |
Allgemeinarztpraxis Dr. med. Elfriede
Goldhofer
Naturheilverfahren - Endokrinologie
Krankenversicherung
Wir
haben
Verträge mit allen
gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Wir erlauben uns, Sie hier auf die jüngsten gesetzlichen
Änderungen hinzuweisen, die ab 1.1.2004 in Kraft getreten sind
und
Ihnen
Umstände und Kosten bereiten: Die Praxisgebühr. Zu
Ihrer
weitergehenden Information weisen wir Sie gleichzeitig darauf hin, dass
Sie der Praxisgebühr und den verschärften
Budgetierungen bei
Medikamenten, Verordnungen, Spezial- und Laboruntersuchungen durch Wahl
der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse entgehen können.
Praxisgebühr
Seit 1.1.2004 müssen wir im Auftrag Ihrer Krankenkasse eine
Praxisgebühr von derzeit € 10
pro Quartal erheben.
Wer muss
zahlen und
wann?
¤
Wenn
Sie den 18. Geburtstag hinter sich haben (nur Kinder sind
völlig
befreit)
¤ Wenn Sie in einem Quartal zum ersten mal einen
Arzt
aufsuchen
¤ Für weitere notwendige Arztbesuche
erhalten Sie
einen
Überweisungsschein; mit
diesem sind alle weiteren Arztbesuche
(nicht Krankenhaus oder Notarzt) kostenlos.
Suchen Sie einen weiteren Arzt
ohne
Überweisungsschein auf, wird die Praxisgebühr erneut
fällig.
¤
Wenn Sie den Notdienst rufen, wird die Praxisgebühr dann
fällig (aber auch nur einmal für
mehrere
Besuche im Quartal),
wenn Sie keinen
vorsorglichen Überweisungsschein haben, weil der
Notarztbesuch
geplant war.
¤
Bei der stationären Aufnahme im Krankenhaus wird die
Praxisgebühr ebenfalls erneut fällig.
¤ Ohne sofortige Zahlung der
Praxisgebühr erhalten
Sie nur eine Notversorgung.
Sie erhalten auch keinen
Überweisungsschein und auch kein Kassenrezept sondern
nur ein (vorläufiges)
Privatrezept. Erst nach
Bezahlung der Praxisgebühr kann das
Privatrezept gegen ein Kassenrezept
ausgetauscht
werden, das gilt auch, wenn die
Versichertenkarte nicht vorgelegt wird.
¤ Bitte beachten Sie, dass wir keine Kredit- oder
Euro-Karten akzeptieren können (wir
haben kein Terminal) und auch keine
Schecks. Der
Verwaltungsaufwand ist so
bereits hoch genug. Bitte halten Sie
deshalb die
€
10 passend bereit.
¤ Für Bedürftige besteht
offenbar die
Möglichkeit, dass sie sich von ihrer Krankenkasse von
der Zahlung befreien lassen. Wir
reichen eine
solche Bescheinigung (die deshalb bei uns im
Original verbleiben muss) dann an
Stelle der €
10
bei Ihrer Krankankasse ein.
¤
Allerdings können alle die Praxisgebühr
natürlich von
der Steuer absetzen; fragen Sie Ihren Steuerberater.
Gibt es
weitere Ausnahmen?
Ja. Bundestagsabgeordnete
sind generell von der Praxisgebühr befreit! Haben Sie etwas
anderes erwartet?
Das soll aber mittlerweile geändert worden sein.
Aber es gibt auch für
Sie
- wieder - die relativ attraktive
Möglichkeit, Kostenerstattung zu wählen. Dann
entfällt
sowohl die Praxisgebühr als auch alles Andere hier
aufgezählte für Sie.
Kostenerstattung
Seit dem 01.01.2004 können alle Versicherten bei einer
gesetzlichen
Krankenkasse wieder Kostenerstattung wählen.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Was ist
Kostenerstattung?
Den Gesetzestext finden Sie hier: .
Die Behandlung gegen Vorlage der Chipkarte erfolgt nach dem sog.
Sachleistungsprinzip. Wenn Sie Kostenerstattung wählen, gelten
Sie als Privatpatient und werden auch so behandelt.
Einen
Antrag für die Kostenerstattung können Sie sich hier
herunterladen: (zum
Lesen
benötigen Sie einen Reader, den Internet-Link für den
kostenlosen Download finden Sie hier: ).
Welche
Vorteile habe
ich?
Keine Praxisgebühr, keine Chipkarte, keine
Überweisungsscheine, keine Rezeptgebühr; Sie
müssen die
Medikamente in der Apotheke zunächst voll (aber eben ohne
Aufschlag) bezahlen, dann reichen Sie das Rezept bei Ihrer Kasse ein
und erhalten den Betrag erstattet.
Für die Behandlung erhalten Sie - wie jeder andere
Privatpatient
auch - eine Liquidation (Rechnung) nach der amtl.
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ),
allerdings im
Gegensatz zum reinen Privatpatienten zum einfachen
Gebührensatz;
dieser entspricht etwa der Gebührenordnung (EBM) beim
Sachleistungsprinzip.
Die GOÄ können Sie hier komplett einsehen: .
Der
große Vorteil für Sie besteht aber aus einer anderen
Sicht:
jetzt erhalten Sie alle Medikamente, da Sie nicht mehr budgetiert
werden, d.h. Sie bekommen auch Medikamente, die ich Ihnen sonst nicht
aufschreiben kann, besser darf.
Auch bei der Behandlung gilt Ähnliches wie bei den Rezepten.
Ihr
besonderer Vorteil ist, dass Sie auch in den Genuß von teuren
Untersuchungsverfahren kommen (sonst budgetiert) und auch eine
Überweisung zum Facharzt (sonst budgetiert) unproblematisch
wird.
Das Gleiche gilt natürlich auch für Verordnungen
(Massagen, Krankengymnastik, usw.) die seit neuestem sonst scharf
budgetiert sind.
Gibt es
Nachteile?
Ja. Ihre Krankenkasse kann die Rechnung kürzen.
Üblicherweise
zahlen Sie an Ihren Arzt nur den Betrag, den Ihre Krankenkasse Ihnen
erstattet. Wir jedenfalls halten es so. Für die wenigen
Ausnahmen,
die andere Ärzte vielleicht machen, können sie sich
aber
durch eine preiswerte Zusatzversicherung
absichern, ähnlich Ihrer
Auslandskrankenversicherung.
Auch unter Berücksichtigung der Kosten dieser
Zusatzversicherung:
Sie - besser Ihre Gesundheit - profitiert dadurch fraglos ganz
erheblich.
Absetzen von der
Steuer
Ab
01.01.2004
können Sie den Kinderfreibetrag 2 x absetzen, fragen Sie Ihren
Steuerberater.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem, was sonst noch
wichtig ist:
Was kann
abgesetzt werden?
Alles
was die
Krankenkasse nicht erstattet, aber ärztlich verordnet wurde,
kann von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings muss die Notwendigkeit
der
Verordnungen in jedem Fall unbedingt ärztlich
bestätigt sein
(Grünes Rezept, das in der Apotheke bestätigt wird).
Das betrifft:
Medikamente - Hilfsmittel (Brille, Rollstuhl) Kuren - Pflegekosten -
Sport (Fitnesszenter) - Zahnhygiene - u.ä.
Natürlich auch die Praxisgebühr - fragen dazu stellen
Sie bitte Ihrem Steuerberater.
Wenn Sie
noch Fragen
haben, benutzen Sie bitte unser Formular.
Medikamentenkosten
senken
Da Sie sehr
viele Medikamente jetzt selbst zahlen müssen,
sollten Sie von dem Einkauf in einer Online-Apotheke Gebrauch machen,
sie sind hier sehr viel billiger, häufig wird auf die
Rezeptgebühr verzichtet, hier ein Preisvergleich, Sie
können hier auch gleich bestellen:
Eine Gesamtübersicht der zuzahlungsfreien Präparate finden Sie hier: .
Die zum 1. April startende Gesundheitsreform
macht Druck auf die Krankenkassen, stärker als bisher im
Wettbewerb zu agieren. Mittel zum Zweck dieses neuen Wettbewerbs sind
gesetzlich verpflichtende sowie freiwillige Wahltarife, welche die
Krankenkassen ihren Versicherten entweder anbieten müssen oder
können.
Mit den Wahltarifen sollen Versicherte stärker motiviert werden,
an den sog. besonderen Versorgungsformen wie Integrierte Versorgung
oder strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) teilzunehmen. Spezielle
Wahltarife sind auch denjenigen anzubieten, die sich freiwillig
für eine hausarztzentrierte Versorgung einschreiben oder z.B. an
einem Modellvorhaben teilnehmen. Von den Wahltarifen können nicht
nur die Versicherten (über ermäßigte Beiträge,
reduzierte Zuzahlungen oder Prämienzahlungen) profitieren. Auch
die Kassen als Leistungsträger sollen damit Behandlungs- und
Arzneimittelkosten sparen. Nehmen künftig mehr Versicherte an IV-
oder DMP-Programmen teil, winken den darin involvierten
Leistungsanbietern wie Arzneimittelherstellern ebenso höhere
Umsätze.
Ab Januar 2009 können Kassen Wahltarife mit eingeschränktem
Leistungsumfang für bestimmte Personenkreise, die
Teilkostenerstattung gewählt haben, anbieten. Anstelle der
heutigen Beitragsatzermäßigungen sind dann
Prämienzahlungen für die Versicherten vorgesehen. Der
Gesetzgeber hat festgelegt, dass für alle Tarife, die Kassen
freiwillig anbieten können, eine Mindestbindungsfrist von drei
Jahren gilt. Auch Prämienzahlungen sind gesetzlich in der
Höhe begrenz und dürfen 20% der vom Mitglied in einem Jahr
getragenen Beiträge, höchstens jedoch 600 Euro, nicht
überschreiten.
Für viele Versicherte werden die neuen Tarife bedeuten, vor der
Qual der Wahl zu stehen. Gingen alle Kassen zum 1. April mit 10
Wahltarifen an den Start, stünden auf einen Schlag mehr als 2000
zur Auswahl. Ökonomie-Experten warnen allerdings schon jetzt
davor, dass sich Wahltarife mit Selbstbeteiligung möglicherweise
gar nicht dauerhaft rechnen werden, wenn Kassen ihren Versicherten im
Gegenzug Prämienzahlungen garantieren. Stellt sich nämlich
wider Erwarten heraus, dass eine Krankenkasse keine geringen, sondern
hohe Krankheitskosten zu decken hat, rentiert sich für sie der
Selbstbehalttarif mitnichten. Dann dürften die betroffenen
Versicherten schnell das Nachsehen haben.
(aus "Der Hausarzt 5/2007, S. 16-17")
|
|