Gesetze,
die in der Praxis ausgelegt werden müssen
Folgende Gesetzestexte müssen in der Praxis ausgelegt werden
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):1. Verordnung über Arbeitsstätten [ArbStättV]

2. Arbeitszeitgesetz [ArbZG]

3. Beschäftigtenschutzgesetz

4. Jugendarbeitsschutzgesetz [JarbSchG]

5. Mutterschutzgesetz [MuSchG]

6. Verordnung zum Schutze der Mutter am Arbeitsplatz

7. Unfallverhütungsvorschrift [UVV]

8. Gefahrstoffverordnung mit Anhang [GefStoffV]

9. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz [AGG]

Ddafür fallen folgende Auszüge (§§ 611 a, 611 b, 612 und 612 a) aus BGB weg, sie sind im AGG aufgegangen.
