Fortbildung
Der Gesetzgeber verpflichtet seit 2004 die Vertragsärzte, alle 5 Jahre gegenüber der KV den Nachweis einer Fortbildung zu erbringen (§ 95 d SGB V):
Danach muss jeder Arzt pro Jahr 50 Fortbildungspunkte sammeln, bis Mitte 2009 sind das 250 Punkte. Wer das nicht schafft, hat mit Konsequenzen zu rechnen.
Seien Sie aber vorsichtig, hier werden sich bald die ersten Geschäftemacher tummeln.

