
Dies ist zunächst legal
und auch vertragsgemäß.
Nicht vertragsgemäß ist, dass die geforderten Regresssummen
auf betrügerische Weise und natürlich klammheimlich
erhöht werden. Im vorliegenden Fall geht es um fast 12 Tausend EURO
1. Durch Verschiebung des Kommas
nach rechts wird der Regressbetrag eines Arzneimittels schlicht verzehnfacht
(2 Quartale bis
es bemerkt wurde).
2. Das Sozialreferat fordert, teure
Arzneimittelpräparate durch billige Generika zu ersetzen. Bei
dem Ersatz durch billige Arzneimittel werden falsch niedrige Preise
angesetzt, um den Regressbetrag durch geringere Entlastung der
Ärzte zu erhöhen (praktisch jedes Quartal).
3. Die Aufsummation der vorgelegten
Einzelregressbelege (pro Patienten) fällt
regelmäßig deutlich niedriger aus, als die vom Sozialreferat
angegebene und geforderte Summe (praktisch jedes Quartal).
4. Das Sozialreferat erhält für jedes
eingelöste Rezept einen 5 %-igen Rabatt von der Apotheke
(genauso wie alle anderen GKV-Versicherer auch), zieht diesen nicht gezahlten
Rabatt aber von seiner Regressforderung nicht ab (jedes Quartal).
5. Das Sozialreferat schiebt auch Rezepte
in das Regresspaket, die den Stempelaufdruck tragen: „Nur
gültig nachGenehmigung durch das Sozialamt“ oder sogar den
Genehmigungsstempel des Referates selbst ausweisen. Also erst wird genehmigt und dann
klammheimlich dennoch versucht, in Regress zu setzen.
Die exakte Auswertung steht noch aus.
Insgesamt geht es um €
11.824,16
(14,59 % der Ausgangsforderung des Sozialreferates), dabei entfallen
auf die Punkte 1 und 2 € 4.298,17 (5,22 %), auf Punkt 3
€ 3.411,24 (4,15 %) und auf Punkt 4 € 4.114,75 (5,00 %). Punkt 5 ist noch
nicht exakt bestimmt.
Von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) wurde
mitgeteilt, dass in München etwa 300 Ärzte von
Regressen durch das Sozialreferat betroffen sind.
Würde jeder dieser Ärzte im Schnitt nur mit 20 % des
o.g. betrügerisch erhöhten Regressbetrages der
Ärztin belastet sein, geht es um nicht weniger als 1 Million EURO.
Man kann davon ausgehen, dass diese Summe (es könnte sich auch
leicht um mehr handeln) für die Stadt München
durchaus bedeutsam ist.
Die Staatsanwaltschaft hat die Angelegenheit über 1 Jahr
geprüft (seit 24.01.2003), ehe sie sich (nach Einschaltung des
Generalstaatsanwaltes von München am 24.03.2003) im Angesicht
der geradezu erdrückenden Beweislage zur Einleitung eines
Ermittlungsverfahrens entschlossen hat.
Allerdings beschränkt sich die Staatsanwaltschaft darauf als
„Verantwortliche“ des Sozialreferates lediglich die
Sachbearbeiterin Schneider zu bezeichnen.
Deren Vorgesetzter Listle machte der betroffenen Ärztin
gegenüber sogar in einem persönlichen Gespräch (am
16.10.2002, mit Zeugen) deutlich, dass er die Federführung
hat. Er veranlasste darüber hinaus sogar Schreiben seines Chefs (ohne
dessen Unterschrift, ohne überhaupt eine Unterschrift, aber
deshalb ohne sein Wissen?).
Es erscheint bei einer Behörde wie dem Sozialreferat eher
unwahrscheinlich, dass diese gezielten Betrugsversuche von einer so
untergeordneten Sachbearbeiterin initiiert worden sein sollen; Was
hätte sie davon?
Listle hat etwas davon – die Karriereleiter (irgendwann geht
sein Chef in den Ruhestand).
Sein Chef, Sozialreferent Graffe hat etwas davon – er bleibt
verlässlicher und angesehener Mitarbeiter des OB, in dem er
sichbemüht, das Haushaltsloch der Stadt München zu
stopfen– sein Job bleibt ungefährdet.
Der OB selbst hat auch etwas davon – er verliert sein Lächeln nicht,
es regiert sich leichter, da das Haushaltsloch deutlich verkleinert wird.
Der OB verweigert jede Stellungnahme, war er persönlich vom
Sozialreferenten eingeweiht? Denn:
Das Personalreferat der Stadt München, das
Organisationsreferat und auch die Sozialamtsleitung stellten sich eindeutig
sowohl hinter den OB als auch hinter seinen Sozialreferenten.
Die Regierung von Oberbayern geht sogar einen Schritt weiter und
toleriert die Machenschaften des Sozialreferates mit dem Hinweis auf
die Haushaltslage der Stadt München, wie sie schriftlich auf
die Vorwürfe und die Bitte um Aufklärungshilfe vor Beginn
der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen mitteilte.
Mit der neuen Situation konfrontiert, sieht das Personalreferat der
Stadt München immer nur noch „Vorwürfe der
Ärztin“ und ignoriert die staatsanwaltlichen Ermittlungen völlig,
einen Anlass, im Sozialreferat disziplinarische Untersuchungen einzuleiten,
wird nicht erkannt.
Die Regierung von Oberbayern teilte am 24.02.04 mit, die laufenden
Ermittlungen abwarten zu wollen. Auch hier wird ein akuter
Handlungsbedarf nicht gesehen.
Beim Skandal „Wildmoser sen.“ reichte dem OB der
Verdacht der möglichen Mitwisserschaft ohne ausdrückliche
Schuldzuweisung aus, um den Rücktritt nicht nur zu fordern, sondern im
Vorstand auch zu vollziehen. Man sollte eigentlich vom OB nach dieser Vorgabe
erwarten können, dass auch er die Konsequenzen zieht und zurücktritt,
ohne dass ihm ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird.
Die Vorgänge in (einem Referat) der Landeshauptstadt
München bleiben unentschuldbar; die Regierung von Oberbayern formuliert in
ihrem letzten Schreiben auch „Betrugsvorwürfe gegen
Bedienstete der Landeshauptstadt München“.
Da auf allen Ebenen derzeit um Schadensbegrenzung (um das Wort
„vertuschen“ zu vermeiden) gerungen wird, sollten
alle
Beteiligten bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens ihre
Ämter mindestens ruhen lassen; die parallele Einleitung eines
Disziplinarverfahrens sollte selbstverständlich sein.
Wir alle bemängeln schon, dass die Stadt München
versucht, den Bürger – legal! – abzuzocken, um die
Haushaltslöcher zu stopfen, aber verhindern wir, dass jetzt auch noch betrogen wird, um
das Stadtsäckel zu füllen.
Im Sozialreferat ist dies belegbar, ist das der berühmte
Einzelfall oder nur die Spitze eines Eisberges, die eine neue Politik
der Stadt München kennzeichnet?
Wie sieht das in den anderen Behörden der Stadt aus?
Deshalb sind alle aufgefordert mitzuwirken, Rechtsbrüche in
den
Behörden der Stadt München im Keime zu vereiteln und
dazu beizutragen, dass der Rechtsfrieden und die Rechtssicherheit Oberhand
behält und der „Sumpf“ schnell trocken gelegt wird.
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